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Info zur Krankenkasse
Das diabetische Fusssyndrom (DFS) ist seit dem Januar 2022 eine Pflichtleistung der obligatorischen Grundversicherung der Krankenkasse. Unsere Praxis erfüllt mit den Podologinnen HF die Anforderungen für die Leistungserbringung aus der obligatorischen Krankenkasse.
Die Abrechnung erfolgt ausschliesslich aufgrund einer ärztlichen Verordnung. Wenn Sie diese besitzen, nehmen Sie Ihre Krankenkassenkarte zur ersten Konsultation mit. Wenn Sie dauerhaft Medikamente einnehmen, nehmen Sie bitte ebenfalls eine aktuelle Medikamentenliste mit.
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